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Gebührenerhöhung der Personalausweise

Der Bundesrat hat eine Anpassung der Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen beschlossen. Die Gebührenerhöhung gilt bundesweit und tritt zum 07. Februar 2026 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gelten die neuen Gebühren auch bei der Beantragung von Personalausweisen in unserer Verwaltungsgemeinschaft.

Die Gebühren werden vom Bund festgelegt und sind daher in allen Kommunen einheitlich. Sie betreffen sowohl die Neuausstellung als auch die Verlängerung bzw. Neubeantragung von Personalausweisen.

Gebühren im Überblick (ab 07.02.2026):

  • Personalausweis für Personen ab 24 Jahren (10 Jahre gültig): 46,00 €

  • Personalausweis für Personen unter 24 Jahren (6 Jahre gültig): 27,60 €

  • Vorläufiger Personalausweis (max. 3 Monate gültig): 10,00 €

Bereits gestellte Anträge werden nach der zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Gebührenordnung abgerechnet.
Für weitere Informationen oder bei Fragen zur Beantragung steht das Bürgerbüro während der bekannten Öffnungszeiten gerne zur Verfügung.

Bürger-Informationen zur Wahl

Das Wahlamt in der Verwaltungsgemeinschaft stellt allen Bürgerinnen und Bürgern Informationen für die anstehende Kommunalwahl zur Verfügung.
Informieren Sie sich gerne über die nachfolgenden Handreichungen:

Informationen für Erstwählerinnen und Erstwähler

Handreichung für interessierte Bürgerinnen und Bürger in Rettenbach

Handreichung für interessierte Bürgerinnen und Bürger in Stötten

Bekanntmachung der Kassenstunden

Die Kasse im Rathaus Stötten a.Auerberg ist zu folgenden Zeiten für Sie besetzt:

Montag bis Mittwoch von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 14:00 bis 17:30 Uhr

Bitte nach Möglichkeit um vorherige Anmeldung unter Tel. 08349 / 9204-12