Mitgliedsgemeinden
Die Verwaltungsgemeinschaften Stötten a.Auerberg ist der Zusammenschluss der benachbarten Mitgliedsgemeinden unter Aufrechterhaltung des Bestands der beteiligten Gemeinden.
Die Verwaltungsgemeinschaft Stötten a.Auerberg besteht aus folgenden Mitgliedsgemeinden:

Gemeinde Stötten a.Auerberg
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Gemeinde Rettenbach a.Auerberg
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Sitz der Verwaltungsgemeinschaft
Sitz der VG Stötten a.Auerberg ist der gleichnamige Ort Stötten a.Auerberg.
Im dortigen Rathaus ist die Geschäftsstelle als Behörde der Mitgliedsgemeinden untergebracht. Hier werden die Beschlüsse der beiden Gemeinderatsgremien vollzogen.
Im Rahmen der Bürgernähe ist im Rathaus Rettenbach a.Auerberg eine VG-Außenstelle für die Bürgerinnen und Bürger eingerichtet und hat dreimal wöchentlich geöffnet.
Der Gemeinschaftsvorsitzende
Der Gemeinschaftsvorsitzende ist Behördenleiter der Verwaltungsgemeinschaft.
Er wird von der Gemeinschaftsversammlung aus den Reihen der Ersten Bürgermeister der beiden Mitgliedsgemeinden gewählt.
Der Gemeinschaftsvorsitzender führt die Dienstaufsicht über die Beschäftigten der VG und ist Dienstvorgesetzter der Beamten. Er vertritt die VG nach Außen, leitet die Gemeinschaftsversammlung und vollzieht deren Beschlüsse.
Derzeit ist der Erste Bürgermeister der Gemeinde Stötten a.A. gleichzeitig auch Gemeinschaftsvorsitzender. Unterstützt wird er durch die beiden stellvertretenden Gemeinschaftsvorsitzenden.
Michael Neumann
Gemeinschaftsvorsitzender
Gemeinde Stötten a.A.
Johannes Fischer
Stellvertretender Gemeinschaftsvorsitzender
Gemeinde Rettenbach a.A.
Thomas Schleich
Weiterer Stv. Gemeinschaftsvorsitzender
Gemeinde Stötten a.A.
Die Gemeinschaftsversammlung (VG-Rat)
Die Gemeinschaftsversammlung besteht aus den beiden Ersten Bürgermeistern und aus Mitgliedern des Gemeinderates Stötten a.A. und des Gemeinderates Rettenbach a.A..
Sie wählt aus ihrer Mitte einen der beiden Ersten Bürgermeister zum Gemeinschaftsvorsitzenden und einen oder zwei Stellvertreter.
Die Gemeinschaftsversammlung kann auch als "Gemeinderat" der Verwaltungsgemeinschaft bezeichnet werden. Sie entscheidet über alle wichtigen Belange der VG und verwaltet diese, sofern nicht der oder die Gemeinschaftsvorsitzende selbst zuständig ist. Die Schwerpunktaufgaben sind z.B. der Haushalts- und Stellenplan der VG-Bediensteten, Personalentscheidungen ab Entgeltgruppe/Besoldungsgruppe 9 oder Grundsatzfragen der Organisation selbst.
Derzeit besteht die Gemeinschaftsversammlung aus folgenden Personen:
für die Gemeinde Stötten a.A.
| für die Gemeinde Rettenbach a.A.
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Die Gemeinschaftsversammlung tagt in unregelmäßigen Sitzungsabständen, in der Regel aber einmal im Quartal.
Die jeweiligen Tagesordnungen werden rechtzeitig über das Amtsblatt der VG veröffentlicht.
Die Geschäftsstellenleitung
Der Geschäftsstellenleiter oder die Geschäftstellenleiterin leitet die VG-Geschäftsstelle und der VG-Außenstelle und hat die Verantwortung für die Bearbeitung grundlegender Verwaltungsangelegenheiten in der Verwaltungsgemeinschaft Stötten a.Auerberg und beider Mitgliedsgemeinden. Er oder sie berät den Gemeinschaftsvorsitzenden und die Ersten Bürgermeister von Stötten a.A. und Rettenbach a.A und erarbeitet und verwirklicht gemeinsam mit ihnen die strategischen Ziele.
Seit November 2024 nimmt Verwaltungsoberinspektor Christian Schüler diese Funktion war. Unterstützt wird er durch seine Ständige Stellvertreterin Sabine Müller.
Zu den Aufgaben gehören die aktive Mitwirkung bei der Bearbeitung allgemeiner Rechtsangelegenheiten, die organisatorische Steuerung der Verwaltung und die Sicherstellung einer effektiven Verwaltungsorganisation.
Dafür werden von der Geschäftsstellenleitung der allgemeine Dienstbetrieb koordiniert und überwacht und die Grundsatzfragen aller Ämter und Abteilungen besprochen. Sie ist für die Organisation und Umsetzung der Beschlüsse der Gemeinschaftsversammlung und der Gemeinderäte verantwortlich und sorgt dafür, dass die öffentlichen Dienstleistungen effizient erbracht werden. Zu den herausgehobenen Aufgaben zählen auch die Teilnahme und Beratung der Gemeinderäte und der Gemeinschaftsversammlung bei den regelmäßigen Sitzungen vor Ort.
In der Verwaltungsgemeinschaft Stötten a.Auerberg übernimmt die Geschäftsstellenleitung nicht nur die Aufsicht der beiden Hauptabteilungen I und II, sie hat zudem die Funktion des Leiters der Allgemeinen Inneren Verwaltung. Diese Hauptabteilung bündelt das Hauptamt (mit Personalabteilung und Wahlamt), das Bürgerbüro (mit Einwohnermeldeamt und Sozialwesen), das Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung (mit Gewerbeamt, Umwelt- und Katastophenschutz) sowie das Bauamt unter sich.
