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Kämmerei

Die Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Stötten a.Auerberg bearbeitet Aufgaben zur Steuerung der Finanzverwaltung, beispielsweise die Aufstellung der Haushaltspläne und der Jahresabschlüsse, die Überwachung der Haushaltswirtschaft, die Vermögensverwaltung und die Erfüllung von steuerlichen Pflichten der Mitgliedsgemeinden.

Der kommunale Haushalt

Intakte Straßen, gute Infrastruktur, Schule, Verwaltung - um die Gemeinden lebenswert zu halten brauchen sie Geld. Das bekommen sie in Form von Steuern, vor allem durch die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Daneben gibt es die Gemeinschaftssteuern wie Einkommens- oder Umsatzsteuer. Von den beiden letztgenannten kommt nur ein Teil der Gemeinde direkt zugute. Der Rest des Geldes geht an Land und Bund. Die örtlichen Aufwandssteuern kann die Gemeinde selbstständig erheben, bspw. die Hundesteuer. Diese Einnahmen können je nach Wirtschaftslage deutlich schwanken. Es gilt daher, den gemeindlichen Haushalt mit Augenmaß zu planen.

Der Haushaltsplan besteht aus drei Einzelplänen: Verwaltungshaushalt, Vermögenshaushalt und Finanzplan.
Er ist ein Plan, der festlegt, wofür die Stadt Geld ausgibt. Diese Ausgaben betreffen alle Menschen, die in Stötten a.Auerberg oder Rettenbach a.Auerberg leben.

Ein privater Haushalt hat Einnahmen und Ausgaben. Einnahmen sind zum Beispiel das Einkommen. Dem gegenüber stehen Ausgaben wie beispielsweise Miete, Telefon und Essen.

Auch ein gemeindlicher Haushalt hat Einnahmen und Ausgaben. Zu den Einnahmen zählen das Geld von Bund und Land, aber auch die kommunalen Steuern, wie z.B. Hunde-, Grund- oder Gewerbesteuer. Außerdem nimmt die Gemeinde Gebühren und Beiträge ein.
Eine Gemeinde kostet aber auch Geld. Sie hat verschiedene Aufgaben, wie die Wasser- und Abwasserversorgung, den Brandschutz oder den Bau und die Instandhaltung von Straßen und Gehwegen. Sie bietet über die Verwaltungsgemeinschaft aber auch zahlreiche Dienstleistungen an, wie die Beantragung und Ausgabe von Personalausweisen, die Ehetrauung von Paaren und die Bearbeitung von Bauanträgen. Die Mitarbeitenden erhalten dafür ihr Gehalt.

Wer bestimmt, wofür unser Geld ausgegeben wird?

Die Finanzabteilung einer Kommune heißt Kämmerei. Ab Juli sammelt sie Informationen, in welcher Höhe die einzelnen gemeindlichen Abteilungen finanzielle Mittel für das kommende Jahr anfordern. Außerdem beschäftigt sich die Kämmerei damit, wie viele Einnahmen für das kommende Jahr erwartet werden.

Daraus erstellt sie einen Vorschlag, den sogenannten Haushaltsplanentwurf. Diesen Vorschlag bekommt (sofern in der Gemeinde vorhanden) zunächst der Haupt- und Finanzausschuss. Der Ausschuss berät sich, macht Änderungsvorschläge geltend und empfiehlt dann den Haushaltsplan dem Gemeinderat. Die Entscheidung, für welche Maßnahmen oder Projekte Geld ausgegeben werden soll, ist eines der klassischen Rechte des Gemeinderats.

Übrigens: Auch Bürgerinnen und Bürger können Vorschläge an die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses bzw. des Gemeinderats herantragen. Denn ihn wählen die Bürgerinnen und Bürger, damit ihre Interessen vertreten werden. Wenn ein Vorschlag im Haupt- und Finanzausschuss Mehrheit findet, wird dafür Geld im Haushalt bereitgestellt. Voraussetzung dafür ist aber ein ausgeglichener Gesamthaushalt, d.h. die Einnahmen müssen ausreichen, um die Ausgaben zu decken.

Am Ende entscheidet der Gemeinderat über die finale Fassung des Haushalts.

Aber dadurch gilt der Haushaltsplan nicht automatisch. Die kommunale Aufsichtsbehörde, in unserem Fall das Landratsamt Ostallgäu, muss den Haushalt noch genehmigen.
Abschließend wird die sogenannte Haushaltssatzung ausgefertigt und der Haushaltsplan liegt zur Einsicht für alle Bürgerinnen und Bürger in der Verwaltungsgemeinschaft aus.

Für Sie zuständig

Alexander Kustermann

Kämmerer

Leitung der Finanzverwaltung
Kämmerei

  • Gebäude: VG-Hauptstelle
  • Raum: 2.02