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Gebührenübersicht

In der Verwaltungsgemeinschaft Stötten a.Auerberg fallen für Verwaltungsdienstleistungen folgende Gebühren an:

Im Meldewesen: 
Meldebescheinigung5,00 €
Auskunft aus dem Melderegister10,00 €
Beglaubigungen (je 4 Stück)5,00 €
Führerscheinbestätigung 
Führungszeugnis13,00 €
Gewerbezentralregisterauszug13,00 €
sonstige Auskünftenach Aufwand
  
Im Passwesen: 
Personalausweis37,00 €
Personalausweis bis 24 Jahre22,80 €
Vorläufiger Personalausweis10,00 €
Reisepass70,00 €
Reisepass bis 24 Jahre37,50 €
Vorläufiger Reisepass26,00 €
Reisepass mit 48 Seiten+ 22,00 €
Expressausstellung Reisepass+ 32,00 €
Einschalten / Entsperren / Abschalten der Online-Ausweisfunktionkostenfrei
  
Im Gewerbewesen: 
Auskunft aus dem örtlichen Gewerberegister 
   - einfache Auskunft15,00 €
   - erweiterte Auskunft20,00 €
Gewerbeanmeldung 
   - als Hauptgewerbe oder jur. Person45,00 €
   - als Nebengewerbe oder nat. Person35,00 €
Gewerbeummeldung 
   - als Hauptgewerbe oder jur. Person30,00 €
   - als Nebengewerbe oder nat. Person25,00 €
Gewerbeabmeldung 
   - als Hauptgewerbe oder jur. Person45,00 €
   - als Nebengewerbe oder nat. Person25,00 €
Gewerbezweitschrift 
  
Im Fischereiwesen: 
Fischereischeingebühr35,00 €
Fischereiabgabe für 5 Jahre im Voraus40,00 €
Fischereiabgabe auf Lebenszeitindividuell
Jugendfischereischeingebühr5,00 €
Jugendfischereiabgabe10,00 €
  
Im Ordnungswesen: 
Plakatierung an gemeindlichen Anschlagtafeln (je Plakat)1,00 €
Großflächenplakate (je Plakat) 
Gestattung von Veranstaltungen mit Erteilung von Auflagen 
   - erstmalige Gebühr (je Veranstaltungstag)30,00 €
   - wiederkehrende Veranstaltungen (sofern Gestattung vorhanden)kostenfrei
Nachträglicher Erlass von Auflagenab 15,00 €
Zurücknahme / Widerruf einer Erlaubnis / Ausnahmebewilligungab 15,00 €
  
Im Vollstreckungswesen: 
Androhung von Zwangsmitteln (außerhalb eines Verwaltungsakts)ab 12,50 €
Ersatzvornahme / unmittelbarer Zwangab 50,00 €
Entscheidung über unzulässige / unbegründete Einwendungenab 10,00 €
Pfändungsgebührab 28,60 €
  
Sonstige Verwaltungsgebühren*: 
Anmahnungen rückständiger Beträge10,00 €
Akteneinsicht (je Akt oder Buch)ab 1,00 €
Erteilung von Zweitschriftenab 0,50 €
Aufnahme einer Niederschrift (je angefangene Stunde)ab 7,50 €
Kopien in Papierform oder per Fax 
   - von gerichtlichen Entscheidungenab 10,00 €
   - aus Behördenaktenab 7,50 €
   - von öffentlichen Sitzungsniederschriftenab 10,00 €
Kopien auf elektronischem Weg (je übermittelte Datei) 
   - von gerichtlichen Entscheidungen7,50 €
   - aus Behördenaktenab 5,00 €
   - von öffentlichen Sitzungsniederschriftenab 7,50 €

 

* Nähere Informationen zu den sonstigen Verwaltungsgebühren entnehmen Sie bitte der jeweiligen Kostensatzung.