Gewerbeamt
Das Gewerbeamt der Verwaltungsgemeinschaft Stötten a.Auerberg ist für die Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung von gewerblichen Tätigkeiten in den Gemeinden Stötten a.Auerberg und Rettenbach a.Auerberg zuständig.
Zu den Aufgaben zählen beispielsweise die Ausstellung von Gewerbescheinen, die Beratung zur Gewerbevorschriften oder die Anlaufstelle für Gewerbetreibende.
Gewerbeanmeldungen, -abmeldungen und -ummeldungen
Als selbständiger Gewerbetreibender (d.h. jede natürliche Person wie Einzelunternehmer, alle GbR/OHG-Gesellschafter, Komplementäre und jede juristische Person, also GmbH, AG) sind Sie verpflichtet,
- den Beginn der Tätigkeit (Gewerbeanmeldung),
- die Verlegung des Betriebes (Gewerbeummeldung),
- die Veränderung oder Erweiterung der Tätigkeit (Gewerbeummeldung) und
- die Aufgabe des Betriebes (Gewerbeabmeldung)
beim Gewerbeamt anzuzeigen.
Die jeweilige Gewerbemeldung können Sie bei der VG Stötten a.A. oder
bei der VG-Außenstelle Rettenbach a.A. anzeigen.
Die Anzeigepflicht umfaßt dabei alle Angelegenheiten, die die Haupt-
nierderlassung, eine Zweigniederlassung oder eine unselbständige
Zweigstelle betreffen.
Für erlaubnispflichtige Gewerbe (z.B. überwachungspflichtige
Gewerbe) und bei Handwerken ist eine Gewerbeerlaubnis bzw. eine
Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich. Soweit es sich um ein
solches Gewerbe handelt, bringen Sie bitte zur Gewerbeanmeldung
einen Auszug aus dem Handelsregister oder Ihren Meisterbrief mit.
Vordrucke Gewerbean-, ab- und ummeldung
Gewerbemeldungen Stötten a.Auerberg
Gewerbemeldungen Rettenbach a.Auerberg
Für Sie zuständig
Carmen Stadler
Gewerbeamt
- Gebäude: Remote
- Telefon: 08349 9204-13
- E-Mail: info@vgem-stoetten.bayern.de
