Bildung & Betreuung
Die beiden Mitgliedsgemeinden Stötten a.Auerberg und Rettenbach a.Auerberg betreiben jeweils eigene Kindertageseinrichtungen. Diese bestehen je aus einem Kindergarten und einer Kinderkrippe.
Die Gemeinde Stötten a.Auerberg betreibt zusätzlich einen Waldkindergarten und eine Mittagsbetreuung in der Grundschule.
Somit bieten die Gemeinden im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft derzeit Krippenplätze, Kindergartenplätze und Plätze in der Schulkindbetreuung an.
Um die Qualität der pädagogischen Arbeit in allen Einrichtungen sicherzustellen und weiterzuentwickeln, arbeiten die dortigen Beschäftigten mit folgenden Arbeitsgrundlagen:
Informationen zur BayKiBiG-Reform
Stand: 23.07.2026
Der Freistaat Bayern bzw. der Bayerische Landtag hat in seiner Sitzung vom 22.07.2026 die Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) beschlossen.
Nachfolgend haben wir einige Informationen für Sie zusammengetragen.
Aktuelles zum Gesetzgebungsverfahren
Der Bayerische Landtag hat am 22.07.2026 die Reform des BayKiBiG zum 01.01.2027 final beschlossen.
Weitere Informationen können Sie der gemeinsamen Elterninfo der LAG Ö|F und der Bayerischen Staatsregierung vom 26.06.2026 entnehmen.
Zudem stellt der Landtag eine Pressemitteilung vom 22.07.2026 zur Verfügung
Was sieht das neue Gesetz vor?
Die BayKiBiG-Reform ist die größte Überarbeitung des Fördersystems seit Einführung des Gesetzes. Der Schwerpunkt liegt weniger auf pädagogischen Vorgaben als auf der Finanzierung, Entbürokratisierung und Neuordnung der staatlichen Förderung. Nach dem überarbeiteten Gesetz sind insbesondere folgende Änderungen weitreichend:
- Umschichtung der Familienleistungen
Das bisherige Familiengeld, das Krippengeld sowie der staatliche Elternbeitragszuschuss werden künftig nicht mehr als direkte Leistungen an Familien ausgezahlt.
Stattdessen fließen die Mittel dauerhaft in die Finanzierung aller bayerischen Kinderbetreuungen.
Ziel der Staatsregierung ist es, den Trägern dadurch die Enrichtungen besser finanzierbar zu machen.
- Neugestaltung der Kita-Finanzierung
Das bisher durchaus komplexe Fördersystem soll vereinfacht werden.
Zahlreiche einzelne Förderprogramme und Zuschüsse sollen zu wenigen, pauschalen Förderbestandteilen zusammengeführt werden.
Dadurch soll auch die staatliche Betriebskostenförderung an die Einrichtungen steigen.
- Keine Anpassung am Qualitätsstandards
Kaum Verändungen erfolgen bei den Qualitätsstandards an die Betreuung (z.B. beim Personalausstattung). Ebenso wurde auf den momentanen Fachkräftemangel und die gleichzeitigen steigenden Kosten nicht ausreichend eingegangen.
Was ändert sich für die Eltern?
Für Familien bringt das neue BayKiBiG vor allem Änderungen bei der staatlichen Förderung der Kindertagesbetreuung mit sich.
Das bisherige Familiengeld, das Krippengeld sowie der staatliche Elternbeitragszuschuss werden in ihrer bisherigen Form entfallen. Stattdessen fließen die dafür vorgesehenen Mittel künftig direkt in die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen ein.
Ziel der Staatsregierung ist es, die Einrichtungen finanziell zu stärken und die Elternbeiträge möglichst stabil zu halten. Die Höhe der Elternbeiträge wird jedoch auch künftig von den jeweiligen Trägern festgelegt und kann je nach Einrichtung unterschiedlich ausfallen.
Für viele Familien bedeutet dies einen Wechsel von einer direkten finanziellen Unterstützung hin zu einer stärkeren Förderung der Kindertageseinrichtungen. Der bisherige staatliche Elternbeitragszuschuss wird bislang mit dem Träger direkt verrechnet und so an die Eltern weitergegeben. Betragen die Betreuungskosten im Kindergarten bisher bspw. 180 €, so haben Eltern nur 80 € selbst bezahlen müssen - der 100 € Elternbeitragszuschuss wurde von der Gemeinde direkt abgezogen.
Durch die Streichung dieses Zuschusses, haben die Eltern diese 100 € zukünftig selbst zu tragen.
Wie und ob sich die Änderungen im Einzelfall auswirken, hängt letztlich von der individuellen Betreuungssituation und den künftig erhobenen Elternbeiträgen ab.
Welche Punkte wurden vor der Gesetzgebung kontrovers diskutiert?
Die geplante Reform wird von Kommunen, Trägern, Fachverbänden und Elternvertretungen unterschiedlich beurteilt. Positiv hervorgehoben werden vor allem die stärkere staatliche Finanzierung der Kindertagesbetreuung sowie die geplante Vereinfachung des Fördersystems und der Bürokratie.
Diskutiert wird insbesondere die Abschaffung des Familiengeldes, des Krippengeldes und des staatlichen Elternbeitragszuschusses in ihrer bisherigen Form. Während die Staatsregierung die freiwerdenden Mittel künftig direkt den Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stellen möchte, weisen Kritiker darauf hin, dass sich daraus für einzelne Familien finanzielle Nachteile ergeben könnten.
Zudem wird hinterfragt, ob die vorgesehenen zusätzlichen Fördermittel ausreichen, um die gestiegenen Personal- und Sachkosten dauerhaft zu decken.
Der Gesetzentwurf berücksichtigt hier auch den Fachkräftemangel und die Verbesserung der Personalschlüssel nur begrenzt.
Wichtig ist, dass die Kindertagesbetreuung langfristig finanziell gesichert werden muss.
Gibt es Unterstützung für Eltern mit niedrigem Einkommen?
Ja. Eltern mit niedrigem Einkommen haben wie bisher die Möglichkeit, eine vollständige oder teilweise Übernahme der Kostenbeiträge beim Sozialamt im Landratsamt Ostallgäu zu beantragen (vgl. § 90 Abs. 4 SGB VIII).
Kann die Gemeinde den Elternbeitragszuschuss nicht einfach weiter übernehmen?
Die Gemeinden haben im Bereich der Kindertagesbetreuung keinen finanziellen Spielraum. Das Haushaltdefizit in diesem Bereich ist dauerhaft hoch und die Betriebskosten werden absehbar auch weiterhin schneller steigen als die staatliche Förderung.
Die Reform des BayKiBiG und das zusätzliche Geld im System können diese Steigerungen nur abmildern, aber nicht komplett ausgleichen. Die Gemeinden als Träger der Einrichtungen sind deshalb zwingend auf angemessene Elternbeiträge angewiesen, um Betrieb und Qualität der Kindertagesbetreuung auch zukünftig aufrecht erhalten zu können.
Vom Elternbeitragszuschuss profitieren derzeit in Stötten über 100 Kinder, in Rettenbach rund 40 Kinder. Den Zuschuss zu übernehmen, würde entsprechend rund 170.000 Euro pro Jahr kosten. Damit würde ein großer Teil der zusätzlichen Förderung, die das neue BayKiBiG für die Stöttener und Rettenbacher Kindergärten bringt und der dringend für den Betrieb der Einrichtungen benötigt wird, praktisch entfallen.
Rund um die Kinderbetreuung
Allgemeine Grundsätze für die Aufnahme
Schon die Kleinsten sollen sich inder Gemeinde wohlfühlen. Aus diesem Grund bieten sowohl Stötten a.A. als auch Rettenbach a.A. zahlreiche Angebote für Kinder aller Altersgruppen. Die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kleinkindern und Kindern spielen hier eine zentrale Rolle.
Die Kleinkindbetreuung beginnt in den jeweiligen Kindertagesstätten frühestens ab Vollendung des ersten Lebensjahres in der Kinderkrippe. Im Anschluss daran wecheln die Kleinen im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt in den Kindergarten. Auch im Grundschulalter sorgt die Schulkindbetreuung für eine zusätzliche optimale Betreuung außerhalb der Unterrichtszeiten. Die Anmeldung Ihres Kindes für die einzelnen Betreuungsangebote erfolgt daber immer zentral in der Abteilung Bildung & Betreuung der Verwaltungsgemeinschaft Stötten a.Auerberg.
Leider sind die Betreuungsplätze begrenzt. Die Aufnahme in die Kindertageseinrichtungen erfolgt daher nach Maßabe der verfügbaren Plätze. Sind nicht genügend Plätze verfügbar, so wird die Auswahl nach so genannten Dringlichkeitsstufen getroffen. Welche das sind, können Sie unter Ortsrecht in den jeweiligen Benutzungssatzungen der Gemeinden nachlesen.
Der Elternbeirat
Wenn Sie sich für die Kleinsten einbringen möchten, legen wir Ihnen eine Mitarbeit im Elternbeirat ans Herz.
Beschreibung
Der Elternbeirat ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Eltern und der Kindertageseinrichtung. Er wird von der Leitung der Einrichtung oder von der Kindergartenverwaltung informiert und angehört, bevor wichtige Entscheidungen getroffen werden.
Die gewählten Elternvertreterinnen und -vertreter bilden den Elternbeirat einer Einrichtung. Jede Betreuungseinrichtung hat dabei ihren eigenen Elternbeirat.
Zum Elternbeirat zählen nur die tatsächlich in den Beirat gewählten Personen, nicht aber die Ersatzmitglieder.
Die Mitgliedschaft im Elternbeirat endet mit der Wahl eines neuen Beirats oder wenn kein eigenes Kind mehr die Einrichtung besucht.
Scheidet ein Elternbeiratsmitglied aus, rückt automatisch das Ersatzmitglied mit der nächst höheren Stimmenzahl nach.
Wahl des Elternbeirats
Die Wahl des Elternbeirats jeder Betreuungseinrichtung findet jährlich (meist im September oder Oktober) statt. Die Einrichtungsleitung lädt die Wahlberechtigten schriftlich zur Wahlversammlung ein.
- Bis spätestens am Tag vor der Wahl können schriftliche Vorschläge gemacht werden. Wählbar sind alle Personensorgeberechtigten, deren Kind die Einrichtung besucht (auch wenn sie an der Wahlversammlung selbst persönlich nicht teilnehmen können). Die abgegebenen Wahlvorschläge sollen in der Einrichtung rechtzeitig über Aushänge bekannt gegeben werden.
- Die Wahl erfolgt schriftlich und geheim im Rahmen einer öffentlichen Wahlversammlung. Die Versammlungsleitung ist normalerweise die oder der bisherige Elternbeiratsvorsitzende. Vor der Wahl wird ein Wahlvorstand gebildet.
- Die geheime Wahl vor Ort wird durch persönliche Stimmabgabe auf einem Stimmzettel vorgenommen. Stimmberechtigt sind Personensorgeberechtigte, deren Kinder die Einrichtung besuchen. Pro Kind gilt ein Stimmzettel. Nur wer anwesend ist, darf auch mitwählen. Hierfür wird eine Anwesenheitsliste erstellt.
- Das Ergebnis der Wahl wird durch den Wahlvorstand ermittelt, festgestellt und in der Wahlversammlung bekanntgegeben. Es sind diejenigen Personen gewählt, die die meisten Stimmen erhalten haben. Es wird eine Niederschrift über die Wahl erstellt.
- Das neu gewählte Mitglied mit den meisten erhaltenen Stimmen lädt zur ersten Sitzung des neuen Elternbeirats ein. In dieser Sitzung wählt der Elternbeirat aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und die Stellvertretung.
Frisches Essen für die Kinder
In sämtlichen Einrichtungen, in denen Mittagessen angeboten wird, wird täglich frisch gekocht.
Beschreibung
Eine gesunde und abwechslungsreiche Ernährung spielt bei den Kindertageseinrichtungen eine große Rollen. Das Speiseangebot ist auf die kindlichen Bedürfnisse abgestimmt und trägt somit zur gesunden Ernährung bei.
Die Speiseplangestaltung orientiert sich an den Empfehlungen der Deutschen Gestellschaft für Ernährung. Unsere Caterer sind bestrebt, einen großen Teil täglich frisch zu kochen.
Mahlzeiten als pädagogischer Bildungsort
Das gemeinsame Essen und Trinken wird als pädagogisches Angebot verstanden. Mit den Kindern wird so eine gemeinsame Ess- und Tischkultur entwickelt. Dabei wird auf eine angenehme und kommunikative Atmosphäre geachtet.
Das Team vor Ort
Die Einrichtungen der Gemeinden Stötten a.Auerberg und Rettenbach a.Auerberg bieten liebevolle Betreuung genauso wie eine pädagogische Vielfalt an Bildungsangeboten.
In den Kinderkrippen, Kindergärten, dem Waldkindergarten und der Schulkindbetreuung werden Kinder ab einem Alter von einem Jahr bis zum Ende der Grundschulzeit betreuut.
Die jeweiligen Leitungen stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung:
- Kita "Auerbergzwerge" Stötten a.A.
Frau Inge Prüfer
Tel: 08349 / 1287
Mail: leitung@kita-auerbergzwerge.de
www.kita-auerbergzwerge.de
- Waldkiga "Waldzwerge" Stötten a.A.
Frau Jill Riedle
Tel: 0171 / 4887347
Mail: info@waldzwerge-stoetten.de
www.waldzwerge-stoetten.de
- Kita "Hand in Hand" Rettenbach a.A.
Frau Martina Fischer
Tel: 08860 / 8517
Mail: kindergarten-rettenbach@t-online.de
www.rettenbach-amauerberg.de
- Mittagsbetreuung in der Grundschule Stötten a.A.
Frau Tatjana Schleich
Tel: 08349 / 920947
Mail: mittagsbetreuung@gs-stoetten.de
www.vs-stoetten.de
Weitere Leistungen in Bayern
Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) unterstützt Familien bei der Kinderbetreuung, z.B. mit
Für Sie zuständig
Christian Schüler
Bildung und Betreuung
✉ kitas@vg-stoetten.de
✆ 08349 9204-17
