Bildung & Betreuung
Die beiden Mitgliedsgemeinden Stötten a.Auerberg und Rettenbach a.Auerberg betreiben jeweils eigene Kindertageseinrichtungen. Diese bestehen je aus einem Kindergarten und einer Kinderkrippe.
Die Gemeinde Stötten a.Auerberg betreibt zusätzlich einen Waldkindergarten und eine Mittagsbetreuung für Schulkinder.
Somit bieten die Gemeinden im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft derzeit x Krippenplätze, x Kindergartenplätze und x Plätze in der Schulkindbetreuung an.
Um die Qualität der pädagogischen Arbeit in allen Einrichtungen sicherzustellen und weiterzuentwickeln, arbeiten die dortigen Beschäftigten mit folgenden Arbeitsgrundlagen:
Umstellung beim Mittagessen in Kindergarten und Mittagsbetreuung
Liebe Eltern,
zum 01.10.2025 stellt die Gemeinde Stötten a.Auerberg den Bestellprozess und das Abrechnungsverfahren des Mittagessens in Kindergarten und Mittagsbetreuung um.
Wir arbeiten hierzu mit dem Anbieter kitafino und seinem App-basierten Bestellsystem zusammen.
Was bedeutet das für mich?
Der Essenspreis wird zukünftig direkt mit kitafino abgerechnet.
Die Bestellungen müssen bis spätestens 8:00 Uhr am Freitag der Vorwoche in der App hinterlegt werden.
Der Caterer bleibt weiterhin die Fa. Lausfehl aus Markoberdorf. Dieser bietet von Montag bis Freitag ein Menü an.
Der Speiseplan wird vorab in der App zur Verfügung gestellt.
Eltern im Kindergarten:
Bitte beachten Sie die Kindergarten-Anmeldeinformationen für die Essensbestellung.
Eltern in der Mittagsbetreuung:
Bitte beachten Sie die Mittagsbetreuungs-Anmeldeinformationen für die Essensbestellung.
Bei Fragen können Sie sich gerne an die Einrichtungsleitungen oder an die Gemeindeverwaltung wenden.
Rund um die Kinderbetreuung
Allgemeine Grundsätze für die Aufnahme
Schon die Kleinsten sollen sich inder Gemeinde wohlfühlen. Aus diesem Grund bieten sowohl Stötten a.A. als auch Rettenbach a.A. zahlreiche Angebote für Kinder aller Altersgruppen. Die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kleinkindern und Kindern spielen hier eine zentrale Rolle.
Die Kleinkindbetreuung beginnt in den jeweiligen Kindertagesstätten frühestens ab Vollendung des ersten Lebensjahres in der Kinderkrippe. Im Anschluss daran wecheln die Kleinen im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt in den Kindergarten. Auch im Grundschulalter sorgt die Schulkindbetreuung für eine zusätzliche optimale Betreuung außerhalb der Unterrichtszeiten. Die Anmeldung Ihres Kindes für die einzelnen Betreuungsangebote erfolgt daber immer zentral in der Abteilung Bildung & Betreuung der Verwaltungsgemeinschaft Stötten a.Auerberg.
Leider sind die Betreuungsplätze begrenzt. Die Aufnahme in die Kindertageseinrichtungen erfolgt daher nach Maßabe der verfügbaren Plätze. Sind nicht genügend Plätze verfügbar, so wird die Auswahl nach so genannten Dringlichkeitsstufen getroffen. Welche das sind, können Sie unter Ortsrecht in den jeweiligen Benutzungssatzungen der Gemeinden nachlesen.
Der Elternbeirat
Wenn Sie sich für die Kleinsten einbringen möchten, legen wir Ihnen eine Mitarbeit im Elternbeirat ans Herz.
Beschreibung
Der Elternbeirat ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Eltern und der Kindertageseinrichtung. Er wird von der Leitung der Einrichtung oder von der Kindergartenverwaltung informiert und angehört, bevor wichtige Entscheidungen getroffen werden.
Die gewählten Elternvertreterinnen und -vertreter bilden den Elternbeirat einer Einrichtung. Jede Betreuungseinrichtung hat dabei ihren eigenen Elternbeirat.
Zum Elternbeirat zählen nur die tatsächlich in den Beirat gewählten Personen, nicht aber die Ersatzmitglieder.
Die Mitgliedschaft im Elternbeirat endet mit der Wahl eines neuen Beirats oder wenn kein eigenes Kind mehr die Einrichtung besucht.
Scheidet ein Elternbeiratsmitglied aus, rückt automatisch das Ersatzmitglied mit der nächst höheren Stimmenzahl nach.
Wahl des Elternbeirats
Die Wahl des Elternbeirats jeder Betreuungseinrichtung findet jährlich (meist im September oder Oktober) statt. Die Einrichtungsleitung lädt die Wahlberechtigten schriftlich zur Wahlversammlung ein.
- Bis spätestens am Tag vor der Wahl können schriftliche Vorschläge gemacht werden. Wählbar sind alle Personensorgeberechtigten, deren Kind die Einrichtung besucht (auch wenn sie an der Wahlversammlung selbst persönlich nicht teilnehmen können). Die abgegebenen Wahlvorschläge sollen in der Einrichtung rechtzeitig über Aushänge bekannt gegeben werden.
- Die Wahl erfolgt schriftlich und geheim im Rahmen einer öffentlichen Wahlversammlung. Die Versammlungsleitung ist normalerweise die oder der bisherige Elternbeiratsvorsitzende. Vor der Wahl wird ein Wahlvorstand gebildet.
- Die geheime Wahl vor Ort wird durch persönliche Stimmabgabe auf einem Stimmzettel vorgenommen. Stimmberechtigt sind Personensorgeberechtigte, deren Kinder die Einrichtung besuchen. Pro Kind gilt ein Stimmzettel. Nur wer anwesend ist, darf auch mitwählen. Hierfür wird eine Anwesenheitsliste erstellt.
- Das Ergebnis der Wahl wird durch den Wahlvorstand ermittelt, festgestellt und in der Wahlversammlung bekanntgegeben. Es sind diejenigen Personen gewählt, die die meisten Stimmen erhalten haben. Es wird eine Niederschrift über die Wahl erstellt.
- Das neu gewählte Mitglied mit den meisten erhaltenen Stimmen lädt zur ersten Sitzung des neuen Elternbeirats ein. In dieser Sitzung wählt der Elternbeirat aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und die Stellvertretung.
Frisches Essen für die Kinder
In sämtlichen Einrichtungen, in denen Mittagessen angeboten wird, wird täglich frisch gekocht.
Beschreibung
Eine gesunde und abwechslungsreiche Ernährung spielt bei den Kindertageseinrichtungen eine große Rollen. Das Speiseangebot ist auf die kindlichen Bedürfnisse abgestimmt und trägt somit zur gesunden Ernährung bei.
Die Speiseplangestaltung orientiert sich an den Empfehlungen der Deutschen Gestellschaft für Ernährung. Unsere Caterer sind bestrebt, einen großen Teil täglich frisch zu kochen.
Mahlzeiten als pädagogischer Bildungsort
Das gemeinsame Essen und Trinken wird als pädagogisches Angebot verstanden. Mit den Kindern wird so eine gemeinsame Ess- und Tischkultur entwickelt. Dabei wird auf eine angenehme und kommunikative Atmosphäre geachtet.
Das Team vor Ort
Die Einrichtungen der Gemeinden Stötten a.Auerberg und Rettenbach a.Auerberg bieten liebevolle Betreuung genauso wie eine pädagogische Vielfalt an Bildungsangeboten.
In den Kinderkrippen, Kindergärten, dem Waldkindergarten und der Schulkindbetreuung werden Kinder ab einem Alter von einem Jahr bis zum Ende der Grundschulzeit betreuut.
Die jeweiligen Leitungen stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung:
- Kita "Auerbergzwerge" Stötten a.A.
Frau Inge Prüfer
Tel: 08349 / 1287
Mail: leitung@kita-auerbergzwerge.de
www.kita-auerbergzwerge.de
- Waldkiga "Waldzwerge" Stötten a.A.
Frau Jill Riedle
Tel: 0171 / 4887347
Mail: info@waldzwerge-stoetten.de
www.waldzwerge-stoetten.de
- Kita "Hand in Hand" Rettenbach a.A.
Frau Martina Fischer
Tel: 08860 / 8517
Mail: kindergarten-rettenbach@t-online.de
www.rettenbach-amauerberg.de
- Mittagsbetreuung in der Grundschule Stötten a.A.
Frau Tatjana Schleich
Tel: 08349 / 920947
Mail: mittagsbetreuung@gs-stoetten.de
www.vs-stoetten.de
Weitere Leistungen in Bayern
Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) unterstützt Familien bei der Kinderbetreuung, z.B. mit
Für Sie zuständig
Christian Schüler
Geschäftsstellenleiter
Leitung der Allgemeinen Inneren Verwaltung
Hauptamt
Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Wahlamt
Naturschutz, Umwelt- und Wasserrecht
Sicherheit und Katastophenschutz
Bildungs- und Betreuungswesen
- Gebäude: VG-Hauptstelle
- Raum: 1.01
- Telefon: 08349 9204-17
- E-Mail: geschaeftsleitung@vgem-stoetten.bayern.de
