Personalausweis
Mit Vollendung des 16. Lebensjahres sind alle Deutschen verpflichtet, einen Personalausweis als Identitätsnachweis zu besitzen und ihn auf Verlangen vorzulegen.
Die Antragstellung kann nur persönlich erfolgen. Die Abholung ist auch durch eine andere Person mit Vollmacht möglich.
Sie erhalten den Personalausweis im Scheckkartenformat mit Chip. Darin sind die aufgedruckten Personaldaten, das Lichtbild und die Fingerabdrücke digital abgelegt.
Benötigen Sie sofort einen Personalausweis, kann Ihnen ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Dieser ist aber nur befristet gültig.
Fingerabdrücke
Ihre Fingerabdrücke werden auf dem Chip im Ausweis gespeichert und können nur von hoheitlichen Behörden (Passamt, Zoll, etc.) ausgelesen werden. Anderweitig werden diese nicht gespeichert. Durch die Fingerabdrücke kann der Ausweis eindeutig nur Ihnen zugeordnet werden und ist somit fälschungssicher.
Gültigkeit
Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises richtet sich nach dem jeweiligen Lebensalter:
Für Personen bis 24 Jahren: 6 Jahre,
Für Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre.
Bearbeitungsdauer
Da die Personalausweise über die Bundesdruckerei in Berlin gefertigt werden, kann die genaue Produktionsdauer nicht beeinflusst werden. Im Regelfall ist von ca. zwei Wochen auszugehen.
Ein vorläufiger Personalausweis kann kurzfristig direkt vor Ort ausgestellt werden.
Notwendige Unterlagen
Zur Ausstellung eines Personalausweises benötigen wir von Ihnen
* bestehende Ausweisdokumente,
* ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate), das von einem zertifizierten Fotostudio oder Drogeriemarkt digital übermittelt wird,
* soweit das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet ist: die Unterschriften und Ausweise der Erziehungsberechtigten,
* die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten.
Auch Kinder unter 16 Jahren müssen bei der Antragstellung selbst anwesend sein. Ab dem 10. Lebensjahr ist die Unterschrift des Kindes erforderlich. Für Kinder unter 16 Jahren sind die Unterschriften der Erziehungsberechtigten notwendig. Ein Elternteil muss bei der Antragstellung anwesend sein.
Verlust
Kommt ihr Ausweis abhanden, müssen Sie zu Ihrer Sicherheit die Online-Ausweisfunktion sofort sperren lassen. Diese Sperrung können Sie über den telefonischen Sperrnotruf 116 116 vornehmen. Hierzu benötigen Sie das Sperrkennwort. Sie können den Ausweis aber auch direkt über unser Passamt sperren lassen, sofern das Ereignis nicht außerhalb unserer Bürozeiten liegt.
Eine Verlusterklärung ist bei uns in jedem Fall zu veranlassen.
Gebühren
bis 24 Jahre: 22,80 €
ab 24 Jahre: 37,00 €
vorläufiger Personalausweis: 10,00 €
Reiseinformationen
Einreisebestimmungen und aktuelle Reisewarnungen finden Sie hier
